Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Herzlich willkommen bei Viral VFX!

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Herstellen eines Werkes durch Felipe Serrano für den Besteller. Sie gelten für alle Verträge, die Felipe Serrano mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.

1.3 Felipe Serrano erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, Felipe Serrano hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Felipe Serrano notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von Felipe Serrano aus.

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

2.1 Felipe Serrano unterstützt die Kunden beratend im Bereich Videoproduktion, insbesondere darin Videos in ihrem Marketing einzusetzen. Seine Leistung schließt neben der vollständigen Erstellung eines Filmes auch die Problem- und Zielgruppendefinition, Planung und Ausarbeitung geeigneter Konzepte und Durchführen und Analysieren der Distribution anhand von Daten und Kennzahlen mit ein. Auf dessen Grundlage wird dann ein finales Ergebnis erzeugt. Bei dem Leistungsgegenstand handelt es sich um einen Werkvertrag.

2.2 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Der Vertrag zwischen Felipe Serrano und dem Besteller kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen. Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.

2.3 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Felipe Serrano und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.

2.4 Felipe Serrano ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.

3. Vergütung 

3.1 Die Vergütung wird in Raten geleistet, die Anzahl der Raten wird von Felipe Serrano festgelegt. Bei Auftragserteilung hat der Besteller eine Anzahlung in Höhe einer Rate zu leisten.

3.2 Nach Fertigstellung werden die restlichen Raten bezahlt.

3.3 Alle Preise, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich und in Euro ausgedrückt und verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.

3.4 Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, hat Felipe Serrano Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Verzugszinsen. Er kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

4. Zahlungsbedingungen:

4.1 Für die Leistungen von Felipe Serrano bzw. seinen Erfüllungsgehilfen wird ein Honorar vereinbart, zuzüglich eventueller Reisekosten/Spesen. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 40 Cent/pro Kilometer berechnet.

4.2 Fällige Rechnungen oder ausgewiesene Anzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum des Unternehmens.

4.3 Wenn die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit wesentlich überschritten wird oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert wird, erhöht sich das Honorar Felipe Serrano bzw. seinen Erfüllungsgehilfen entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.

4.4 Die erste Zahlung ist nach Vertragsschluss innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag ist vertraglich geregelt.

4.5 Im Falle einer Krankheit des Auftraggebers oder eines Todesfalls in der Familie, der zu einer Absage des Projekts führt, wird der Vertrag weiterhin gültig sein, wenn es terminlich für Felipe Serrano realisierbar ist.

4.6 Im Angebot sind zwei Korrekturen des Films enthalten. Wenn der Auftraggeber weitere Korrekturen benötigt, wird dies mit einer Pauschale von 500 Euro netto in Rechnung gestellt.

4.7 Kosten, die nach der Fixen Auftragsbestätigung vereinbart sind, hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs. Es wird ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen, der gestaffelt ist:

a. Bei einer Stornierung bis einschließlich 11 Wochen vor dem Drehtag beträgt der Abschlag 65% und der Auftraggeber muss 35% der fixen Kosten zahlen.

b. Bei einer Stornierung bis einschließlich 5 Wochen vor dem Drehtag beträgt der Abschlag 35% und der Auftraggeber muss 65% der fixen Kosten zahlen.

c. Bei einer Stornierung bis einschließlich 1 Woche vor dem Drehtag beträgt der Abschlag 5% und der Auftraggeber muss 95% der fixen Kosten zahlen.

d. Bei einer Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtag erfolgt kein Abschlag und der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu zahlen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1. Falls es sich um einen Vertrag mit unbegrenzter Laufzeit handelt, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag gemäß der vereinbarten Frist ordentlich zu kündigen.

5.2. Wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende beendet werden.

5.3. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde wesentliche Bestimmungen des Vertrags verletzt und der Verstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird. Eine solche Aufforderung ist nur dann entbehrlich, wenn die Schwere der Pflichtverletzung oder andere Umstände dies rechtfertigen.

5.4. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

6. Abnahmepflicht des Bestellers und weitere Kosten

6.1 Die Abnahme erfolgt nach der vollständigen vertragsgemäßen Herstellung des Werkes.

6.2 Der Besteller kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.

6.3 Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Besteller in Annahmeverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

6.4 Sind Korrekturschleifen im Bezug auf die Herstellung des Werkes nicht näher vertraglich bestimmt, so wird dem Besteller zwei Korrekturschleifen eingeräumt. Davon ausgenommen sind wesentliche Mängel, die das Werk für den Einsatzzweck unbrauchbar machen.

7. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Bestellers

7.1 Ist bei Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Bestellers.

7.2 Verletzt der Besteller seine Mitwirkungspflicht, so kann Felipe Serrano ihm hiernach eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen.

7.3 Wird die Handlung von dem Besteller nicht fristgerecht nachgeholt, so ist Felipe Serrano berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag gilt als aufgehoben.

7.4 Ist der Untergang, die Verschlechterung oder die Unausführbarkeit des Werkes auf den Mangel eines vom Besteller gelieferten Stoffes oder auf eine Anweisung des Bestellers zurückzuführen, so kann Felipe Serrano einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie den Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn sich im Untergang des noch nicht fertig gestellten Werkes eine Gefahr realisiert hat, die vom Besteller frei verantwortlich geschaffen worden ist.

8. Rechte des Bestellers und Verjährung

8.1 Dem Besteller stehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Werkvertrag zu.

8.2 Der Besteller hat zuerst des Recht auf Nacherfüllung geltend zu machen.

8.3 Jegliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9. Kündigung des Bestellers

Der Besteller ist berechtigt den Auftrag bis zur Fertigstellung jederzeit zu kündigen. Kündigt der Besteller, so steht dem Auftragnehmer die volle Vergütung zu. Felipe Serrano muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

10.1 Gegen Ansprüche von Felipe Serrano kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

11. Haftung

11.1 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:

a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

11.2 Der Felipe Serrano haftet und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen von Felipe Serrano oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

11.3 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet Felipe Serrano nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Höhe der Haftung ist auf den vereinbarten Gesamtbetrag begrenzt.

11.4 Eine Haftung von Felipe Serrano für Schäden, Mängel oder Verluste durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist ausgeschlossen.

11.5 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel etwa 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projekts.

11.6 Die Gefahr und die Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber oder beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann vom Felipe Serrano bestimmt werden.

11.7 Wenn Felipe Serrano bzw. sein Erfüllungsgehilfe aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsbehinderungen usw.), nicht zum vereinbarten Drehtermin erscheinen kann oder zu spät eintrifft, kann er keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen übernehmen.

11.8 Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder/Filme bei Felipe Serrano bzw. seinem Erfüllungsgehilfe eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder/Filme als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

12. Datenschutz und Datensicherheit

12.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Felipe Serrano bzw. sein Erfüllungsgehilfe verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

12.2 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist Felipe Serrano die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Felipe Serrano verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

12.3 Felipe Serrano weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.

12.4 In diesem Zusammenhang stellt der Besteller Felipe Serrano wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Felipe Serrano die Verstöße alleine zu vertreten hat.

13. Nutzungsrechte und Urheberrecht

13.1 Felipe Serrano bzw. sein Erfüllungsgehilfe behält das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotos/Videos. Diese Rechte sind nicht übertragbar.

13.2 Nach vollständiger und fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotos/Filmen.

13.3 Der Auftraggeber erhält nur bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im Format JPG/mpeg4. Die Anzahl der Fotos und Filme hängt von der Anwesenheitsdauer Felipe Serrano bzw. seinen Erfüllungsgehilfen ab, und die Auswahl trifft der Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags und erfolgt daher ohne Gewähr.

13.4 Der Felipe Serrano erhält das Recht, die Fotos/Filme als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Muster-Alben, Ausstellungen, Veröffentlichungen in der Fachpresse, Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch Felipe Serrano bzw. seinen Erfüllungsgehilfe ausdrücklich widersprechen. Der Auftragnehmer behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstellte Video für Werbezwecke zu nutzen. Der Auftragnehmer nimmt von seinem Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk Gebrauch. Der Besteller verlinkt den Auftragnehmer beim Veröffentlichen des Materials auf seiner Seite.

13.5 Der Auftraggeber spricht den Felipe Serrano bzw. sein Erfüllungsgehilfe von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im Zweifel werden von Felipe Serrano bzw. seinen Erfüllungsgehilfen entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

13.6 Alle in Verbindung mit den Leistungen stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Musik), verbleiben beim Auftragnehmer.

13.7 Dem Besteller werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind (insbesondere für Werbezwecke). Die Nutzungsrechte gelten nur am finalen Video, an Rohaufnahmen oder anderen Vorversionen besteht kein Nutzungsrecht. Sollen weitere Rechte eingeräumt werden, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

13.8 Verstöße gegen die Nutzungs- und Urheberrechte werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.

13.9 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Abschließende Bestimmungen und Salvatorische Klausel

14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Felipe Serrano führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen durch. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, sofern die AGB nicht explizit geändert werden.

14.3 Es bestehen keine Nebenabreden zum Vertrag und Änderungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

14.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

14.5 Falls der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, wird das für den Sitz von Felipe Serrano zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch die Regeln und Bestimmungen für die Nutzung von Felipe Serrano's Website unter www.viral-vfx.com.com.

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